Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung der Veranstaltungssäle zur Durchführung von Hochzeitsveranstaltungen, Verlobungen, Feierlichkeiten aller Art, und zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der La Mira Event u. Catering GmbH.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der La Mira Event u. Catering GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch schriftliche Annahme des von La Mira Event u. Catering GmbH abgegebenen Angebots durch den Besteller/Kunden zustande.

Schließt der Besteller den Vertrag im Namen des Kunden als Vertreter ab, so ist grundsätzlichnicht der Besteller, sondern der vertretene Kunde Vertragspartner der La Mira Event u. Catering GmbH. Der Besteller hat die La Mira Event u. Catering GmbH auf die Vertretung rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und der La Mira Event u. Catering GmbH Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Andernfalls haftet der Besteller nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches als Vertragspartner der La Mira Mira Event u. Catering GmbH.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der vermieteten Säle durch den Kunden sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der La Mira Event u. Catering GmbH.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die La Mira Event u. Catering GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an die La Mira Event u. Catering GmbH zu

zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der gebuchten Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der La Mira Event u. Catering GmbH gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der La Mira Event u. Catering GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist die La Mira Event u. Catering GmbH unter Vorlage entsprechender Nachweise berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, höchstens jedoch um 10 % des vereinbarten Bruttopreises für die Veranstaltung.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Erhöhungen der Umsatzsteuer zwischen Vertragsschluss und Zahlung durch den Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

5. Bei Vertragsschluss hat der Kunde eine Anzahlung i.H.v. bis zu 50% des (brutto) Veranstaltungspreises an die La Mira Event u. Catering GmbH zu zahlen. Die genaue Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart. Der restliche Veranstaltungspreis ist spätestens binnen vierzehn 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin von dem Kunden an die La Mira Event u. Catering GmbH zu zahlen. Die La Mira Event u. Catering GmbH ist ferner berechtigt, während der Veranstaltung ggf. aufgelaufene Forderungen (z.B. durch die Überschreitung der Gästezahl) durch Erteilung einer angepassten Rechnung fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung von dem Kunden zu verlangen.

Bis zur vollständigen und rechtzeigen Zahlung des Veranstaltungspreises ist die La Mira Event u. Catering GmbH nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Für einen etwaigen Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen der La Mira Event u. Catering GmbH aufrechnen.

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners, Pauschalierter Schadensersatz

1. Die La Mira Event u. Catering GmbH räumt dem Kunden ein jederzeitiges Kündigungsrecht ein. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der La Mira Event u. Catering GmbH zu erfolgen.

Um den mit dem kündigungsbedingten Ausfall der Veranstaltung verbundenen Schaden bzw. entgangenen Gewinn für die La Mira Event u. Catering GmbH zu kompensieren, ist der Kunde gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes an die La Mira Event u. Catering GmbH verpflichtet, wobei es dem Kunden ausdrücklich gestattet ist, nachzuweisen, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die nachfolgende Pauschale entstanden ist.

– Bei einem Rücktritt bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin für die Veranstaltung beträgt die Schadenspauschale 40 % des vertraglich vereinbarten (brutto) Veranstaltungspreises.

– Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin für die Veranstaltung beträgt die Schadenspauschale 50 % des vertraglich vereinbarten (brutto) Veranstaltungspreises.

– Bei einem Rücktritt bis weniger als 3 Monate vor dem vereinbarten Termin für die Veranstaltung beträgt die Schadenspauschale 60 % des vertraglich vereinbarten (brutto) Veranstaltungspreises

– Bei einem Rücktritt bis weniger als 6 Wochen vor dem Termin für die Veranstaltung beträgt die Schadenspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten (brutto) Veranstaltungspreises.

2. Werden die vereinbarten Leistungen ohne eine wirksame Kündigung von dem Kunden nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vollen (brutto) Veranstaltungspreis zu zahlen.

3. Hat die La Mira Event u. Catering GmbH dem Vertragspartner schriftlich eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist („Optionsfrist“) ohne weitere Rechtsfolgen den Vertrag zu kündigen, hat die La Mira Event u. Catering GmbH keinen Anspruch auf die vorgenannte Schadenspauschale. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf der Optionsfrist geltend die vorgenannten Regelungen entsprechend.

§ 5 Nutzung von Ton-, Ton-Bild und Bildaufnahmen

La Mira Event u. Catering GmbH hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenstände zum Zwecke der Dokumente oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Kunde nicht vor Beginn der Veranstaltung schriftlich widerspricht.

§ 6 Kündigung durch die La Mira Event u. Catering GmbH

1. Sofern dem Kunden ein Kündigungsrecht nach Ziff. IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die La Mira Event u. Catering GmbH ebenfalls berechtigt, den Vertrag innerhalb der vereinbarten Optionsfrist zu kündigen, wenn Anfragen anderer Kunden hinsichtlich des gebuchten Veranstaltungsdatums vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der La Mira Event u. Catering GmbH die Buchung nicht innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab Zugang der Rückfrage dahingehend bestätigt, dass die Buchung ohne das eingeräumte Kündigungsrecht nach Ziff.IV Abs. 3 verbindlich ist.

2. Wird eine gemäß Ziff. III Abs. 5 vereinbarte Anzahlung nicht binnen zehn (10) Tagen nach Vertragsschluss geleistet, ist die La Mira Event u. Catering GmbH zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

3. Ferner ist die La Mira Event u. Catering GmbH berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

– Höhere Gewalt oder andere von La Mira Event u. Catering GmbH nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Die Veranstaltung wurde unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. hinsichtlich des Veranstalters oder Zwecks) gebucht;

– Die La Mira Event u. Catering GmbH hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Veranstaltung oder das Ansehen der La Mira Event u. Catering GmbH in der Öffentlichkeit gefährdet;

– Unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziff. II Abs. 2 vorliegt;

– Die La Mira Event u. Catering GmbH erlangt Kenntnis von Umständen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde bereits fällige Forderungen der La Mira Event u. Catering GmbH nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche der La Mira Event u. Catering GmbH gefährdet erscheinen;

– Hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

4. Weitergehende Ansprüche der La Mira Event u. Catering GmbH gegen den Kunden auf Zahlung von Schadensersatz bleiben von der Kündigung des Vertrages unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 7 Überlassung der Räume

1. Der Kunde hat nur einen Anspruch auf Nutzung der im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Räumlichkeiten. Die Nutzung anderer Räumlichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der La Mira Event u. Catering GmbH.

2. Die vertraglich vereinbarten Räume stehen dem Kunden zu der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, es sei denn, eine frühere Bereitstellung wurde mit der La Mira Event u. Catering GmbH vorher schriftlich vereinbart.

3. Der La Mira Event u. Catering GmbH bleibt es jederzeit unbenommen, für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Wasserrohrbruch) nicht zur Verfügung stehen, die Räumlichkeiten durch adäquate andere Räumlichkeiten zu ersetzen.

§ 8 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Der Kunde ist verpflichtet der La Mira Event u. Catering GmbH

bei Vertragsschluss die endgültige Teilnehmerzahl anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der La Mira Event u. Catering GmbH. Andernfalls ist der Kunde zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer erhöhten Teilnehmerzahl nicht berechtigt.

2. Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl ist irrelevant und führt insbesondere zu keiner Anpassung des vereinbarten Veranstaltungspreises.

3. Sofern die La Mira Event u. Catering GmbH einer Durchführung der Veranstaltung mit einer im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung erhöhten Teilnehmerzahl schriftlich zugestimmt hat, ist die so vereinbarte erhöhte Teilnehmerzahl für die Abrechnung der Veranstaltung auch dann maßgeblich, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung der Veranstaltung tatsächlich geringer ist. Dies gilt auch für die erhöhte Teilnehmeranzahl erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen.

4. Verschieben sich – ohne vorherige schriftliche Zustimmung – der La Mira Event u. Catering GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die La Mira Event u. Catering GmbH zusätzliche Kosten, insbesondere für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, die La Mira Event u. Catering GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.

§ 9 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu der Veranstaltung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung der La Mira Event u. Catering GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die La Mira Event u. Catering GmbH dem Kunden eine gesonderte Servicegebühr in Rechnung stellen, die sich an dem damit verbundenen Aufwand orientiert.

§ 10 Abwicklung der Veranstaltung

1. Soweit die La Mira Event u. Catering GmbH für den Kunden

auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde stellt die La Mira Event u. Catering GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Kunden/ unter Nutzung des Stromnetzes der La Mira Event u. Catering GmbH bedarf der vorheriger schriftlichen Einwilligung. Der Kunde haftet gegenüber der La Mira Event u. Catering GmbH für alle durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen verursachten Schäden. Die durch die Verwendung der Geräte und Anlagen entstehenden Stromkosten können dem Kunden von der La Mira Event u. Catering GmbH pauschal in Rechnung gestellt werden.

3.Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene

Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in

Zusammenhang mit der Veranstaltung. Der Kunde trägt auch das alleinige Risiko dafür, dass die Veranstaltung durch öffentliche Behörden untersagt wird.

§ 11 Mitgebrachte Gegenstände

1. Die La Mira Event u. Catering GmbH übernimmt keinerlei Haftung für von dem Kunden mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände. Die La Mira Event u. Catering GmbH übernimmt auch keine Haftung für den Verlust, Untergang oder Beschädigung von Sachen des Kunden soweit die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB ausgeschlossen werden kann.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die La Mira Event u. Catering GmbHist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der La Mira Event u. Catering GmbH abzustimmen.

3. Die vom Kunden oder seinen Gästen mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die La Mira Event u. Catering GmbH auf Kosten des Kunden entfernen bzw. einlagern.

4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vor oder unverzüglich nach der Veranstaltung von dem Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial zurücklassen, ist die La Mira Event u. Catering GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.

§ 12 Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder den Kunden selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.

2. Die La Mira Event u. Catering GmbH kann von dem Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§ 13 Haftung von La Mira Event u. Catering GmbH

1. Sollten Störungen oder Mängel hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen der La Mira Event u. Catering GmbH auftreten, wird sich die La Mira Event u. Catering GmbH auf entsprechende Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel der La Mira Event u. Catering GmbH gegenüber anzuzeigen, so kann der Kunde dbzgl. keine Ansprüche gegenüber der La Mira Event u. Catering GmbH geltend machen, insbesondere keine Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.

2. Die La Mira Event u. Catering GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Kunden und seinen Gästen nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“). Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. Hinsichtlich von Schäden der Gäste des Kunden, die unter diesen Haftungsausschluss fallen, hat der Kunde die La Mira Event u. Catering GmbH freizustellen.

3. Soweit dem Kunden und seinen Gästen Parkplätze auf dem Veranstaltungshof der La Mira Event u. Catering GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der La Mira Event u. Catering GmbH. Die La Mira Event u. Catering GmbH übernimmt keine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Veranstaltungshof der La Mira Event u. Catering GmbH abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge bzw. deren Inhalte, soweit die La Mira Event u. Catering GmbH dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu

vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der La Mira Event u. Catering GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen

des Veranstaltungsgrundstücks gegenüber der La Mira Event u. Catering GmbH angezeigt werden.

4. Die La Mira Event u. Catering GmbH übernimmt keine Haftung für von ihr vermittelte Leistungen Dritter.

5. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Schlussbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen; § 127 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Ziffer XIII Abs. 3.

2. Erfüllungsort ist der Sitz der La Mira Event u. Catering GmbH.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Mitteilungen nach dem Vertrag oder diesen AGB an den Kunden können an die in dem Vertrag angegebene Adresse des Kunden rechtswirksam zugestellt werden, bis die Adresse durch Angabe einer im Inland befindlichen anderen Adresse des Kunden durch schriftliche Erklärung des Kunden gegenüber der La Mira Event u. Catering GmbH ersetzt wird.

6. Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag oder den AGB.

Stand: Juli 2021